FAQ für Unternehmen

1. Die Vorteile der Finanzierung:

Was sind die Vorteile einer Finanzierung bei der OneCrowd? 

Bei der OneCrowd können Sie eine Vielzahl von Investierenden gewinnen, die von Ihrem Unternehmen überzeugt sind, zum Markenbotschafterin bzw. Markenbotschafter werden und Sie mit Feedback, Kontakten und Empfehlungen unterstützen. Kommen Sie direkt mit Ihrer Zielgruppe ins Gespräch und profitieren Sie von Reichweite und dem Marketing-Effekt einer Crowdinvesting-Kampagne! Das über die Crowdinvesting-Kampagne akquirierte Kapital kann aufgrund seiner Stellung als wirtschaftliches Eigenkapital dabei helfen, weitere Finanzierungen von anderen Kapitalgebern wie bspw. Banken zu erhalten (Mezzanine-Kapital). All das sind Mehrwerte, die Ihnen andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht bieten können. 

Ist die OneCrowd VC-kompatibel? 

Eindeutig ja! Ein Crowdinvesting lässt dem Unternehmen alle Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung offen – es ermöglicht sie oftmals überhaupt erst. Eine Anschlussfinanzierung kann über eine (oder mehrere) weitere Crowdinvesting-Finanzierungsrunde(n) realisiert werden, genauso aber auch über öffentlich geförderte Finanzierungen, Business Angels oder Venture Capitalists. 

Das zeigt zum Beispiel intelligent fluids. Neben einer erfolgreichen Finanzierungsrunde mit der Crowd hat das DeepTech-Unternehmen weiterhin eine Wachstumsfinanzierung über 10 Millionen Euro abgeschlossen. Auch das Leipziger Food-Unternehmen the nu company hat nach seinem Econeers-Funding Anschlussfinanzierungen von VCs erhalten. Bei den thüringischen Startups Rotorvox und oncgnostics hat vor dem Crowdinvesting bei Seedmatch bereits die beteiligungsmanagement thüringen GmbH (bm|t) investiert. Das Biotech-Startup oncgnostics gestaltete seine Finanzierungsrunde sogar als Co-Investment von Crowd und bm|t. 

Ein Crowdinvesting bei der OneCrowd und andere VC-Finanzierungen funktionieren also gut miteinander. 

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2. Die Investmentmodelle

Welche Form haben die Investitionen? 

Die Investments können die Form von (partiarischen) Nachrangdarlehen sowie Wertpapieren haben.  

Bei (partiarischen) Nachrangdarlehen behalten Sie die Entscheidungsfreiheit in Ihrem Unternehmen und geben keinerlei Stimmrechte ab. Die Investierenden werden durch erfolgsabhängige Komponenten, wie die gewinnabhängigen Bonuszinsen oder den Bonuszins bei Exit-Ereignis beim Seed Investment 2.0 bzw. durch den Venture Kicker beim Venture Debt, an Ihrer positiven Unternehmensentwicklung beteiligt. Die Darlehen der Investierenden sind jedoch im Fall einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Gläubigerinnen und Gläubigern. 

Bei Wertpapieren bieten wir sowohl Anleihen als auch Aktien an.  

Anleihen können als Schuldverschreibungen definiert werden, mit welchen eine juristische Person einen Kredit am Kapitalmarkt aufnimmt. Dabei verspricht der Schuldner den Kapitalgebern die Rückzahlung und Verzinsung einer bestimmten Geldsumme zu bereits definierten Bedingungen. Ihnen stehen bei Anleihen zwei verschiedene Versionen zur Auswahl. Sie können sich für eine Anleihe mit fester Verzinsung sowie einer Anleihe mit fester Verzinsung zuzüglich zusätzlicher Erfolgsbeteiligung entscheiden. Sie legen dabei eine feste Laufzeit fest und Ihre Investierenden haben ausschließlich Informationsrechte und keine Stimmrechte. 

Bei Aktien kann allgemein gesagt werden, dass sich die Investierenden mit dem Erwerb einer Aktie am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft beteiligen und zu einem Mitinhaber des entsprechenden Unternehmens werden. Der Inhaber einer Aktie kann dabei in Form von Dividendenausschüttungen an Wachstum und Erfolg des Unternehmens partizipieren. Für die Investitionsform Aktien bieten wir ebenfalls zwei Möglichkeiten an: Stamm- oder Vorzugsaktien. Stammaktionäre erhalten ein Stimmrecht und haben somit die Möglichkeit zur Mitsprache und Mitgestaltung in dem Unternehmen, dessen Mitinhabenden sie werden. Im Gegensatz zu den Halterinnen und Haltern von Stammaktien haben Investierenden, die Vorzugsaktien zeichnen, kein Stimmrecht bei der Haupt- bzw. Generalversammlung. Als Ausgleich dafür bieten Vorzugsaktien jedoch eine bevorzugte Dividendenzahlung und meist auch eine höhere Dividende. 

 
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3. Die Bewerbung

Wie kann sich ein Unternehmen für eine Finanzierungsrunde bei der OneCrowd bewerben?   

Die Bewerbung bei uns ist über verschiedene Wege möglich. Zum einem kann sich ein Unternehmen einfach hier über unsere Website bewerben, indem es alle notwendigen Informationen ausfüllt und relevante Dokumente hochlädt. Zum anderen kann ein Unternehmen aber auch einfach eine E-Mail an finanzierung@onecrowd.de schicken, in welcher es eine Kurzvorstellung inklusive Pitch Deck an uns zusendet. 

Nach welchen Kriterien sucht die OneCrowd die Unternehmen aus? 

In der Regel bewerben sich die Unternehmen bei der OneCrowd, indem sie für die Analyse relevante Unterlagen sowie die von der OneCrowd gestellte Checkliste per E-Mail einsenden. Sowohl die Checkliste als auch die Unterlagen enthalten u.a.  Informationen über das Produkt bzw. die Dienstleistung, das Geschäftsmodell, das Marktpotenzial sowie die erreichten Meilensteine. Die OneCrowd nimmt dies als Grundlage und evaluiert intern, ob das Geschäftskonzept für ein Crowdinvesting auf einer der Plattformen in Frage kommt. Die Vorauswahl der Unternehmen findet auf Basis des OneCrowd-Investmentfokus und nach bestimmten formalen Kriterien statt. Eine Geschäftsidee passt dann zu der OneCrowd, wenn sie unter anderem die folgenden Eigenschaften aufweist: 

  • Begeisterung – eine Geschäftsidee, die das Potenzial hat, Menschen zu begeistern, 
  • Innovation – das Produkt bzw. die Dienstleistung ist innovativ und besitzt eine klare Wettbewerbsabgrenzung 
  • Proof of Concept – das Unternehmen kann nachweisen, dass die Idee funktioniert, 
  • Team – ein kompetentes Team mit Entwicklungs-, Vertriebs- und Marketingerfahrung ist vorhanden, 
  • Skalierbarkeit – das Geschäftsmodell ist nachhaltig und skalierbar. 

Nach einem positiven Feedback von der OneCrowd, schickt das Unternehmen dann im nächsten Schritt ausführlichere Unterlagen, u. a. einen Businessplan, zu. Die OneCrowd setzt sich daraufhin mit dem Businessplan und den weiteren Unterlagen auseinander und schaut, ob formale Kriterien, wie beispielsweise die Skalierbarkeit oder der Proof of Concept, gegeben sind. 

Überzeugt das Konzept, lädt die OneCrowd das Unternehmen im letzten Schritt zum persönlichen Kennenlernen ein, um das Geschäftskonzept und den Ablauf des Fundings zu besprechen und natürlich, um ein Gefühl für das Team hinter dem Geschäftsmodell zu bekommen. 

Wenn es keine offenen Punkte mehr gibt, das Unternehmen im persönlichen Kennenlernen überzeugt hat und das Geschäftsmodell für ein Crowdinvesting in Frage kommt, steigt die OneCrowd mit dem Unternehmen in den standardisierten ca. sechswöchigen Vorbereitungsprozess für das Crowdinvesting ein. 

Circa 5 % aller eingegangenen Bewerbungen werden für eine Crowdinvesting-Kampagne ausgewählt. 

Weitere Informationen zu unserem Auswahlprozess finden Sie im OneCrowd-Blog. 

Wie lange dauert der Auswahlprozess? 

Der interne Auswahlprozess von Bewerbung bis zur finalen Entscheidung, dass eine gemeinsame Kampagne gestartet wird, dauert im Durchschnitt 1-2 Wochen. Die Dauer ist dabei abhängig von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B. der Zuarbeit von Dokumenten.  

In welcher Höhe können sich Unternehmen über die OneCrowd finanzieren? 

Eine Crowd-Finanzierung von Unternehmen ist ab 300.000 € bei der OneCrowd möglich. 

Was kann ein Unternehmen neben der Finanzierung von der OneCrowd erwarten? 

Zusätzlich zur Finanzierung profitieren Unternehmen mit einem Crowdinvesting bei der OneCrowd u.a. von dem Marketing-Effekt einer Crowdinvesting-Kamagne sowie der resultierenden Bekanntheitssteigerung. Weiterhin können Crowdinvestierendeen zu Multiplikatoren und Unterstützern des Unternehmens werden, so dass ein Unternehmen neue Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner oder Mitarbeitende gewinnen kann.  

Gibt es Ausschlusskriterien für Crowdinvesting? 

Derzeit werden nur Unternehmen mit Sitz im DACH-Raum finanziert. Die Rechtsform des Unternehmens muss eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG) oder eine Personengesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG sein. Hier finden Sie zudem weitere wichtige Informationen zu unserem Investmentfokus.
 

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4. Der Finanzierungsprozess

Mein Unternehmen interessiert sich für ein Crowdinvesting. Wie sehen die nächsten Schritte aus? 

In einem ersten Schritt senden Sie uns ein Pitch Deck zu, in dem Sie uns Ihr Unternehmen und Ihr Geschäftsmodell vorstellen. Wir evaluieren intern, ob Ihr Geschäftsmodell für ein Crowdinvesting auf der Plattform in Frage kommt und geben Ihnen zeitnah – in der Regel innerhalb einer Woche – eine Rückmeldung. 

Nach einem positiven Feedback zu Ihrem Pitch Deck schicken Sie uns im nächsten Schritt ausführlichere Unterlagen, zum Beispiel einen Businessplan, und wir beantworten Ihre individuellen Fragen zum Funding. Selbstverständlich behandeln wir all Ihre Unterlagen vertraulich. 

Überzeugt Ihr Businessplan, laden wir Sie im letzten Schritt zu uns nach Dresden zu einem persönlichen Kennenlernen ein. Bei diesem Treffen lernen wir uns gegenseitig kennen und wir besprechen Ihr Geschäftsmodell und den Ablauf des Fundings. 

Wenn es keine offenen Punkte mehr gibt, stimmen wir im Nachgang an das Kennenlernen mit Ihnen die Details zum Funding ab, schließen den Fundingvertrag und steigen in unseren standardisierten ca. sechswöchigen Vorbereitungsprozess ein. Im Rahmen dessen erstellen Sie die Unterlagen und Informationen für die Präsentation auf der Plattform. 

Weitere Informationen zum Auswahlprozess finden Sie in unserem Blog. 

Wie ist der Ablauf einer Crowdinvesting-Kampagne? 

Start des Fundingprozesses: Ihre Crowdinvesting-Kampagne wird auf der Plattform live geschaltet. Nun können sich die Nutzerinnen und Nutzer auf der Plattform in einem definierten Zeitraum von 30-60 Tagen (ggf. plus 30-60 Tage Verlängerung) für ein Investment entscheiden. 

Für den Fundingprozess legen Sie vorab bei Wertpapieren das Fundinglimit bzw. bei Nachrangdarlehen die Fundingschwelle sowie das Fundinglimit fest. Nur wenn die Fundingschwelle erreicht wird, werden die Investmentverträge wirksam. Andernfalls erhalten die Investierenden ihr Geld vollständig zurück. Bei Wertpapierfundings gibt es in der Regel keine Fundingschwelle.  

Die Investierenden sind bei erfolgreichem Funding am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beteiligt. Über die Plattform können Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Reportings an Ihre Investierenden senden und langfristig mit ihnen in Kontakt bleiben: beispielsweise können Sie sie über Produktneuheiten auf dem Laufenden halten oder fragen, was sie von einer neuen Serviceidee halten. So haben Sie immer „das Ohr am Markt“ und einen direkten Draht zu Ihrer Zielgruppe. 

Welche Kosten kommen auf mich zu? 

Unsere Kosten sind degressiv gestaffelt – erst, wenn Ihre Crowdinvesting-Kampagne gestartet ist, zahlen Sie eine Setup-Gebühr sowie bei erfolgreicher Finanzierung eine prozentuale Provision in Abhängigkeit der Höhe des Fundingvolumens. Transaktionskosten für die Überweisungen der Investments fallen nur im Erfolgsfall an. Für das Funding benötigen Sie ein kleines Präsentationsvideo (ca. 3 min), das Sie im Vorfeld produzieren – je nachdem, wie aufwändig Sie dieses gestalten möchten, variieren die Kosten hier. Sie haben dabei einen großen Entscheidungsspielraum. Maßgeblich ist, dass das Video Aufmerksamkeit weckt, für Ihre Idee begeistert und eine Mindestqualität erfüllt. 

Vertraulichkeit: Wer sieht meinen Businessplan? 

Ihre Unterlagen und Ihr Businessplan werden zunächst ausschließlich intern gesichtet und niemals ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens weitergegeben oder veröffentlicht. Die Erstellung aller Inhalte für die Unternehmenspräsentation auf der Crowdinvesting-Plattform sowie die Freischaltung erfolgt durch das Unternehmen – also Sie selbst. 

Was sind meine Rechte und Pflichten als Unternehmen? 

Mit einem Crowdinvesting gewinnen Sie eine große Zahl von Investierenden, die Ihnen für einen festgelegten mittel- bis langfristigen Zeitraum ihr Kapital anvertrauen und damit Ihre Unternehmensentwicklung fördern. Sie können mit Ihren Investierenden kommunizieren, um Rat oder Empfehlungen bitten und durch die Vielzahl von involvierten Personen eine hohe Reichweite erzielen und viele Markenbotschafter für sich gewinnen. Dafür verpflichten Sie sich, Ihre Investierenden mit regelmäßigen Quartalsberichten, Jahresabschlüssen und unregelmäßigen persönlichen Updates auf der Plattform über die Entwicklung Ihres Unternehmens zu informieren. 

Wie kommt die Unternehmensbewertung zustande? 

Die Unternehmensbewertung wird grundsätzlich vom Unternehmen erstellt und dient vor allem der Berechnung der jeweiligen Investmentquote eines Investierenden (relevant für das Investmentmodell “Seed Investment 2.0”). Die Bewertung ist keine Aussage über das Unternehmen und dessen aktuelle Wirtschaftlichkeit, sondern repräsentiert im Wesentlichen die Erwartungen des Unternehmens zu dessen zukünftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Verzinsung. Von der Höhe einer Unternehmensbewertung ist in keiner Weise auf die Rentabilität oder einen vorhandenen Substanzwert des Unternehmens zu schließen. 

Wie hoch ist mein Verwaltungsaufwand mit so vielen Investierenden? 

Mit Hilfe von der OneCrowd bekommen Sie jederzeit alle nötigen Informationen zu Ihren Investierenden, die so aufbereitet sind, dass Ihre Steuerberatung sie automatisiert abrechnen kann. Dadurch entsteht nur ein geringer Mehraufwand. Die One-to-many-Kommunikation, die OneCrowd im Fundingprozess als auch im Investor-Relations-Bereich ermöglicht, reduziert den Kommunikationsaufwand zwischen dem Unternehmen und den Investierenden auf ein überschaubares Maß. 

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5. Vertragliches

Wie lang ist die Laufzeit der Investmentverträge? 

Die Mindestvertragslaufzeiten liegen in der Regel zwischen 5 und 8 Jahren und variiert zwischen den verschiedenen Investmentmodellen. Bei dem “Seed Investment 2.0” bspw. Enden die Verträge automatisch im Falle eines Exit-Ereignisses und die Investierenden werden wirtschaftlich am Exit-Erlös beteiligt. Falls ein Exit-Ereignis ausbleiben sollte, sind die Investierenden nach Auslaufen der Mindestvertragslaufzeit auf Basis einer EBIT- oder Umsatz-Multiple-Regelung wirtschaftlich am Erfolg Ihres Unternehmens beteiligt. Der Vorteil von OneCrowd-Investmentverträgen: Auch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit müssen nicht alle Investierenden zur selben Zeit ausbezahlt werden, sondern können stufenweise zurückgezahlt werden. 

Ein Sonderfall sind die Verträge beim Venture Debt. Hier werden die Laufzeiten individuell an das Unternehmen angepasst. 

Bei Wertpapieren können die Vertragslaufzeiten stark variieren: Anleihen beispielsweise weisen i. d. R. eine feste Vertragslaufzeit mit ggf. Vorzeitigen Kündigungsoptionen für Unternehmen auf; Aktien hingegen haben oftmals keine Vertragslaufzeit, da es sich dabei um Eigenkapital des Unternehmens handelt, was dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht. 

Was passiert am Ende der Laufzeit? 

Die Investmentverträge mit den Investierenden können bei Nachrangdarlehen im Wesentlichen auf zwei Arten enden: Entweder kommt es zu einem Exit-Ereignis im Sinne des Vertragswerks, wodurch die Investmentverträge aller Investierenden automatisch enden. Oder es kommt zu Kündigungen der Investmentverträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit seitens der Investierenden oder Ihres Unternehmens. Falls Investierende nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit entscheiden, ihre Investmentverträge zu kündigen, gelten lange Kündigungsfristen, sodass Sie als Unternehmen frühzeitig einschätzen können, wie viele der Investierenden beabsichtigen, ihren Investmentvertrag in einem jeweiligen Jahr zu beenden. Ein weiterer großer Vorteil dieses Investmentmodells ist, dass Sie als Unternehmen langfristig die Kontrolle innehaben und Investmentverträge mit Investierenden schrittweise auflösen können. 

Wertpapiere in Form von Anleihen haben i. d. R. eine feste Vertragslaufzeit – d. h. bei Ablauf der Vertragslaufzeit müssen die Schuldverschreibungen an die Investierenden zurückgezahlt werden.  

Wie partizipiert die investierende Person von ihrem Investment? 

Der Investierende kann sowohl in Form eines (partiarischen) Nachrangdarlehens (Seed Investment 2.0, Festverzinsung, Venture Debt) oder in Form von Wertpapieren (Anleihen, Aktien) investieren. 

Beim Seed Investment 2.0 partizipiert er an etwaigen jährlichen Gewinnen und vor allem langfristig am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens in Form einmaliger Bonuszinsen (bei Kündigung oder Exit). Eine Verlustbeteiligung seitens des Investierenden findet nicht statt. 

Die Festverzinsung ähnelt einem klassischen Kredit: Die Investierenden geben dem Unternehmen ein Darlehen und erhalten dafür jährlich feste Zinszahlungen. Zum Laufzeitende der Vermögensanlage erhalten sie ihr Darlehen zurück. Die Verzinsung wird dabei risikoadäquat gewählt. Die Laufzeit einer Festverzinsung beträgt projektabhängig fünf bis zehn Jahre.  

Beim Venture Debt wird das Kapital mit einem festen Zins p. a. verzinst. Diese Zinszahlungen werden jährlich ausbezahlt. Zusätzlich gibt es einen Venture Kicker, eine individuelle, prozentuale Einmalzahlung, die bei einer besonders positiv verlaufenden Unternehmensentwicklung endfällig gezahlt wird. 

Bei Anleihen verspricht der Schuldner den Kapitalgebern die Rückzahlung und Verzinsung einer bestimmten Geldsumme zu bereits definierten Bedingungen. Die Stückzinsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung der tagesgenauen Differenz zwischen letztem Zinstermin und Verkaufstag. Je früher innerhalb eines Emissionszeitraums Sie sich für das Zeichnen von Anleihen entscheiden, desto höher fallen Ihr Zinsanspruch und desto geringer die zu zahlenden Stückzinsen aus. 

Bei Aktien wird ein Anteil an einem Unternehmen erworben. Wer eine Aktie erwirbt, beteiligt sich am Eigenkapital der Aktiengesellschaft und wird zu einem Mitinhaber des entsprechenden Unternehmens. Die Inhabenden einer Aktie können in Form von Dividendenausschüttungen am Wachstum und Erfolg des Unternehmens partizipieren. 

Welche Mitspracherechte haben die Investierenden? 

Bei (partiarischen) Nachrangdarlehen bleiben alle Entscheidungsrechte beim Unternehmen – also bei Ihnen. Ihnen steht aber natürlich die Möglichkeit offen, Ihre Investierenden über den Investor-Relations-Kanal nach ihrer Meinung zu fragen – und damit das Ohr direkt am Markt zu haben. Die Investierenden schätzen eine aktive Diskussion im Investor-Relations-Kanal. 

Was passiert, falls die Plattform einmal nicht mehr existieren sollte? 

Die Investmentverträge zwischen den Investierenden und dem Unternehmen werden über die Plattform abgeschlossen und verwaltet, sind aber auch unabhängig von der Plattform rechtsgültig. 

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